Abmahnungen
Eine Abmahnung ist eine formale Warnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Er moniert ein bestimmtes (angebliches) Fehlverhalten des Arbeitnehmers und droht diesem für den Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses an. Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen und Problemen in Zusammenhang mit Abmahnungen.
Aus Arbeitgebersicht gilt es, festzustellen, ob eine Abmahnung angebracht ist und ggf. die erforderliche Form zu wahren, damit die Abmahnung später, falls es notwendig wird, im Rahmen eines etwaigen Kündigungsschutzverfahrens auch Bestand hat.
Aus Arbeitnehmersicht ist nach Erhalt einer Abmahnung zu erwägen, welche Schritte eingeleitet werden. Grundsätzlich bestehen drei Optionen:
- Der Arbeitnehmer ignoriert die Abmahnung.
- Der Arbeitnehmer schreibt eine Gegendarstellung und lässt diese vom Arbeitgeber zur Personalakte nehmen.
- Der Arbeitnehmer geht aktiv gegen die Abmahnung vor und verlangt deren Entfernung aus der Personalakte; dieser Anspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.