Aufhebungsverträge
Einer der Kernschwerpunkte unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht ist
die Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung /
Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Wir beraten und vertreten
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer und
Vorstände bei allen diesbezüglich auftretenden Fragen. Wir führen
aufgrund unserer Spezialisierung täglich Abfindungsverhandlungen und
Kündigungsschutzprozesse und gestalten Aufhebungsverträge und
Abwicklungsvereinbarungen oder handeln solche aus.
Die
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist
regelmäßig ein schwerer Einschnitt für den betroffenen Arbeitnehmer.
Vorrangiges Ziel unserer Tätigkeit ist daher, falls dies gewünscht ist,
zu versuchen, den Arbeitsplatz zu erhalten und eine Weiterbeschäftigung
des Arbeitnehmers zu erreichen.
Zumeist ist
eine derartige Weiterbeschäftigung aber gar nicht gewollt, weil das
Arbeitsverhältnis durch die Kündigung ohnehin zerrüttet ist. In diesem
Fall verhandeln wir über die Höhe der Abfindung und versuchen dabei,
unter Einsatz unserer langjährigen Erfahrung für unseren Mandanten das
Maximale heraus zu holen.
Weitere typische Ziele in diesem Zusammenhang sind:
- Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld;
- Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung;
- Arbeitszeugnis nach Wunsch;
- Eine Ausstiegsklausel, wonach der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis (bei entsprechender Erhöhung der Abfindung) jederzeit auch vorzeitig beenden kann.
Aufgrund unserer Erfahrung und durch optimales Verhandlungsgeschick sowie den Einsatz zulässiger Gestaltungsmöglichkeiten gelingt es uns in aller Regel, diese Ziele auch durchzusetzen.
Wichtig zu wissen ist, dass
innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine
Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden
muss. Wird die 3-Wochen-Frist versäumt, kann der Arbeitnehmer sich gem. §
4 Kündigungsschutzgesetz nicht mehr darauf berufen, die Kündigung sei
sozial ungerechtfertigt. Die Kündigung wird dann so behandelt, als sei
sie von Anfang an wirksam gewesen.
Gekündigte Arbeitnehmer sollten daher möglichst schnell einen Anwalt aufsuchen.
Ein Formular, mit dem Sie uns vorab unverbindlich Informationen zu einer erhaltenen Kündigung zukommen lassen können, finden Sie hier.
Ein Formular, mit dem Sie uns vorab unverbindlich Informationen zu einer erhaltenen Kündigung zukommen lassen können, finden Sie hier.
Rechtschutzversicherungen
Wenn
Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, rechnen wir gerne mit
dieser direkt ab. Es ist nicht erforderlich, dass Sie die
Kostenübernahme vorab mit dieser klären. Dies erledigen wir
selbstverständlich gerne für Sie.
Prozesskostenhilfe
Wenn
Sie keine Rechtschutzversicherung haben, aber auch nicht über
ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um einen Prozess zu
finanzieren, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für Sie zu
beantragen. Den Antrag stellen wir gerne für Sie. Wir benötigen hierzu
lediglich eine Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse. Ein entsprechendes Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.