Maklerrecht, Recht der Handelsvertreter

Im Recht der Makler und Handelsvertreter entwerfen, bearbeiten und verhandeln wir Verträge und betreuen die Vertragsdurchführung einschließlich der streitigen Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Die Erarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen und ihre ständige Anpassung an die neueste Rechtsprechung sind wichtige Teilbereiche dieser Tätigkeit.

Wir betreuen Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Handelsvertreter, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagenten, Maklerpools und Fondplattformen umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten. Wir helfen bei der Gestaltung der Verträge, beraten in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, bei Provisionsstreitigkeiten sowie in allen sonstigen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, z.B. betreffend Buchauszug, Handelsvertreterausgleich, Karenzentschädigung oder die Löschung ungerechtfertigter AVAD-Einträge.

Selbtverständlich vertreten wir umgekehrt auch Maklerkunden in allen maklerrechtlichen Streitigkeiten. Wir prüfen vertragliche Bindungen, Kündigungsmöglichkeiten, Provisionsansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Wegen der wachsenden Bedeutung der europäischen Rechtssetzung und Rechtsprechung für den europäischen Wirtschaftsverkehr ist das Recht der Europäischen Union integraler Bestandteil unserer Beratung und Betreuung im gesamten Wirtschaftsrecht.