Strafrecht

Straf- und Bußgeldsachen setzen nicht nur ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz voraus sondern erfordern auch ein besonderes persönliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein des Verteidigers. Wir decken den kompletten Tätigkeitsbereich eines Strafverteidigers ab und setzen uns vom ersten Tag der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen über Betreuung in der Haft bis zur Haftentlassung unermüdlich für unsere Mandanten ein.

Wir haben seit dem Jahr 1999 mehr als 16 Jahre lang Erfahrungen im Bereich der Strafverteidigung und Vertretung von Beschuldigten oder Zeugen. Davon profitieren unsere Mandanten.

Wir verhandeln in allen Instanzen und versuchen stets, vorteilhafte Verfahrensverläufe - sofern erreichbar vornehmlich Einstellung oder Freispruch - zu erreichen. Dabei betreiben wir aktive Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, Strafgerichten und dem Mandanten. Gemeinsam mit dem Mandanten werden realistische und erreichbare Verteidigungsziele erarbeitet. Gemäß den Besonderheiten des Einzelfalles werden Ziele erarbeitet und die Verteidigungsstrategie wird dem angestrebten Ziel angepasst. Je nach Strategie werden die einzusetzenden Verteidigungsmittel festgelegt. Die Möglichkeiten der Verteidigung reichen von Stellungnahmen, Stellung von Beweisanträgen oder verfahrensleitenden Anträgen, Hinweis auf Beweisverwertungsverbote bis zur Einlegung von Rechtsmitteln.

Schwerpunktmäßig sind wir ständig mit folgenden Themen befasst:


Die wichtigste Funktion eines Verteidigers ist es, den Mandanten durch alle Verfahrensstadien eines Strafverfahrens bis hin zum Abschluss der Strafvollstreckung zu betreuen. Dabei soll der Verteidiger im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sämtliche prozessualen Rechte des Mandanten erkennen, wahrnehmen und durchsetzen. Zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt und während des gesamten Verlaufs des Strafverfahrens sollte der Verteidiger die ständige Kommunikation mit Mandant, Staatsanwaltschaft und Gericht aufrechterhalten. Wenn eine Konsensualverteidigung nicht möglich ist, darf der Verteidiger es nicht versäumen, den Konfliktweg zu beschreiten.

Es ist Aufgabe des Verteidigers, die richtige Verteidigungsstrategie möglichst frühzeitig zu erkennen und festzulegen und diese nachhaltig zu verfolgen. Die Verteidigungsstrategie ist anhand der Ermittlungsakte und der Einlassung des Mandanten festzulegen. Erforderliche Beweisanträge sind möglichst frühzeitig zu stellen. Beweisverwertungsverbote, Aussageverweigerungsrechte und sonstige prozessuale Möglichkeiten der Strafprozessordnung müssen ausgeschöpft werden.

Zeugen und Sachverständige müssen gezielt befragt werden und die Fragestellung ist genauestens abzuwägen, um nicht Gefahr zu laufen, dass verzerrte oder falsche Beweisergebnisse im Laufe der Hauptverhandlung zu Tage treten.

Zwischen Mandant und Strafverteidiger sollte ein vertrauensvolles und offenes Verhältnis bestehen. Der Mandant sollte seinem Verteidiger sämtliche Fakten in der Angelegenheit darlegen, damit eine effektive Verteidigung ermöglicht wird. Der Mandant ist vom Verteidiger vollumfänglich über seine Rechte aufzuklären und ihm sind mögliche Verfahrensgänge und die Verfahrensmaximen aufzuzeigen.

Dem Beschuldigten ist dringend anzuraten, einen Verteidiger so früh wie möglich aufzusuchen. Der frühestmögliche Zeitpunkt dürfte derjenige sein, in dem dem Mandanten bekannt wird, dass eine Strafanzeige droht. Grundsätzlich sollte vermieden werden, im Rahmen oder vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vor der Polizei oder sonstigen Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Beratung Aussagen zu tätigen. Eine frühzeitige Einlassung bringt dem Beschuldigten in der Regel keinerlei Vorteil, kann jedoch sehr nachteilig sein, da der gesamte Verfahrensgang von vornherein unausweichlich festgelegt wird.

Der Strafverteidiger hat allein den Interessen seines Mandanten zu dienen. Seine Stellung ist insofern nicht mit der des Staatsanwalts oder der des Richters vergleichbar, er ist im Gegensatz zu ihnen im Rahmen der geltenden Gesetze nur dem wohlverstandenen Interesse seines Mandanten verpflichtet.